Liebe Mitglieder,
wir vom Team müßen leider eine
neue Regel in diesen Bereich einführen und zwar geht es um das Posten von
Songtexten /Liedtexten.
Ein kleines Beispiel:
Bushido hat sehr viele User von youtube verklagt die seine Songtexte in ihren Videos hatten.
Sowas gibts immer wieder. Dazu für euch noch ein weiteres Beispiel um die Situation klarer zu machen:
Zitat:
Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr [*]
Es gibt wieder einmal eine breit angelegte Abmahnwelle im Internet. Diesmal geht es um Songtexte.
Die abgemahnten Personen haben die Texte von Liedern bekannter Interpreten auf ihren Webseiten veröffentlicht. Wie den zahlreichen aktuellen Diskussionen und Äußerungen zu entnehmen ist, geschah dies in der Mehrzahl der Fälle im guten Glauben. Oftmals sogar in der Absicht, seinen Lieblingssänger oder -band zu promoten.
Die Betroffenen übersahen und übersehen dabei aber, dass Songtexte in der Regel grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG) [1]. Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG) [2].
Erfolgt dennoch eine Veröffentlichung, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs.1 UrhG) [3]. Dieser Unterlassungsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Webseite, auf der der Songtext veröffentlicht ist, rein privat oder geschäftlich ist. Erfolgt eine rechtswidrige Veröffentlichung von Songtexten in geschäftlicher Absicht, stellt dies sogar eine Straftat dar (§§ 106 [4], 108a UrhG) [5].
Die meisten Betroffenen monieren, dass es unverhältnismäßig sei, ihnen eine anwaltliche Abmahnungen mit erheblichen Abmahnkosten zuzusenden. Es hätte - so die weit verbreitete Ansicht - auch eine bloße E-Mail getan.
Dazu ist zu sagen, dass es grundsätzlich formal-juristisch nicht zu beanstanden ist, wenn der Urheber sich anwaltlicher Hilfe bedient und hierbei dann die bekannten Abmahnkosten anfallen. Nur weil Urheberrechtsverletzungen im Internet weitverbreitet sind, ist dies kein Argument dafür, das massenhafte Verfolgen von Rechtsverletzungen sofort als rechtswidrig anzusehen. Ein Missbrauch liegt jedoch spätestens dann vor, wenn die Verfolgung primär auf Einstreichen der Abmahnkosten ausgerichtet ist und nicht auf die Beseitigung der eigentlichen
Rechtsverletzung (arg. § 8 Abs.4 UWG) [6].
Vgl. dazu auch die Promotion von RA Dr. Bahr "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internet" [7].
Inzwischen hat sich aufgrund der aktuellen Ereignisse eine "Interessengemeinschaft Songtexte" [8] gegründet.
Quelle:
http://www.pc-special.net/index.php?opt ... emid=26173
Das Problem ist, dass wenn ich einen Songtext abtippe quasi und hier online stelle, kauft jemand vll die CD dazu nicht, weil kennt ja schon den Text. Das ist das gleiche wie bei Musik, es gehört grundsätzlich dem geistigen Eigentum an.
Wie ihr seht ist das alles unglaublich kompliziert, aber wohl nötig, damit wir keine Probleme bekommen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was auffällt, dass viele Musiker und Künstler mittlerweile da auch Geld riechen und in den letzten Jahren sind die Unterlassungsklagen und Abmahnungen sehr gestiegen, das heißt, es kann auch dieses Forum schnell treffen und dann mußt der Admin hier zahlen und dann eventuell das Forum einstellen und das wollen wir doch auf gar keinen Fall :[
Also helft bitte mit!
Keine Songtexte posten, deren Künstler es nicht ausdrücklich erlaubt haben. Besonders für bekannte Bands trifft diese Regelung ein, da jeder Songtext von Beginn an "geistiges Eigentum" ist und bei bekannten Künstlern es schnell zu Rechtsstreiterein kommen kann!
Bei Verstoß müßen wir leider den Beitrag dazu kommentarlos löschen, da ansonsten große Schwierigkeiten auf die Admins zukommen können.
Um aber trotzdem euch eine
gewisse Freiheit zu geben könnt ihr
Zitate von Songtexten mit Verweis auf das Originaltext posten.
Dies sollte aber nicht zu lange sein und der gesamte Songtext NICHT gepostet werden.
Max 1-4 Zeilen also, dann sind wir im grünen Bereich.
Liebe Grüße
das Forenteam